Erklärung des Verlags IEB Media zum Leistungsschutzrecht #LSR
Das in Deutschland verabschiedete Gesetz zum Leistungsschutzrecht für Presseverlage führt zu erheblicher Rechtsunsicherheit bei Nutzern von sozialen Netzwerken und Bloggern. Als IEB Media GbR wollen wir keine Einschränkung der Berichterstattung, des Verlinkens und Zitierens. Es ist uns darum wichtig klar öffentlich zu erklären, dass Links auf unsere Publikationen und kurze Textausschnitte uns - wie auch bisher schon - willkommen sind. Auch weiterhin ist dazu keine Erlaubnis unseres Verlags notwendig. Wir werden deswegen niemand abmahnen oder juristisch dagegen vorgehen. Wie schon in der Vergangenheit vertrauen wir darauf, dass das von den Nutzern fair gehandhabt wird. Eine Übernahme der Artikelüberschrift plus Anrisstext ist erlaubt. Dass nicht ohne unsere Zustimmung ganze Artikel aus unseren Publikationen übernommen werden können versteht sich. Auch möchten wir vorher um Erlaubnis gefragt werden wenn unsere Inhalte zu Werbezwecken verwendet werden. Wir freuen uns auf einen weiterhin lebhaften Austausch im Netz. Leopold Ploner Publishing Director IEB Media GbR
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